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Samstag, 23. Dezember 2006 00:39

Polemik um Parallelimporte

Von: Christa Markwalder

Was war die Motivation des Nationalrats, die Frage der Parallelimporte aus der laufenden Patentgesetzrevision herauszulösen?

Die Patentgesetzrevision hat zum Ziel, biotechnologische Erfindungen angemessen zu schützen und spezielle patentrechtliche Regelungen für die Biotechnologie zu schaffen. Diese sollen nicht nur den Forschungsstandort stärken, sondern auch spekulativ breite Patentanmeldungen verhindern. Dies ist das Hauptziel der Revision.

Nebenbei wollte der Bundesrat auch noch gleich die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung gesetzlich regeln, da sie bis heute nur auf der bundesgerichtlichen Rechtsprechung beruht ist und keine gesetzliche Grundlage existiert. Der Bundesrat schlug vor, die nationale Erschöpfung (d.h. Verbot von Parallelimporten patentierter Güter) ins Gesetz aufzunehmen. Dem widersetzte sich eine Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission, da dadurch das heutige Regime, das zwar der Pharmaindustrie nützt nicht aber dem Detailhandel und den Konsumentinnen und Konsumenten gesetzlich zementiert worden wäre.

Um das Kernanliegen der Revision nicht zu gefährden (neue Regelungen für biotechnologische Erfindungen) hat die Rechtskommission und auch der Nationalrat beschlossen, den Bundesrat zu beauftragen für die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung eine separate Vorlage auszuarbeiten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass für die Einführung einer regionalen, d.h. europaweiten Erschöpfung Verhandlungen mit der EU notwendig sind, die bisher noch nicht geführt wurden.

Geografisch gibt es drei Arten von patentrechtlicher Erschöpfung: Die nationale, regionale (europaweite) und internationale. Nur die nationale und internationale Erschöpfung können einseitig beschlossen werden. Für die regionale Erschöpfung braucht es ein Abkommen mit der EU, damit das WTO-Recht mit dem Meistbegünstigungsprinzip nicht verletzt wird.

Sowohl mir als auch der FDP ist es ein Anliegen, dass die regionale (europäische) Erschöpfung mit gewissen Ausnahmen (v.a. für Produkte mit staatlich festgelegten Preisen) eingeführt werden kann. Das ist auch aus Sicht der nebs wichtig und richtig, weil dadurch eine weitere wichtige Beitrittshürde zur EU abgebaut wird. Für die Erreichung dieses Ziels mussten wir deshalb so vorgehen, dass der Bundesrat für diese Frage eine separate Botschaft vorlegen muss und Verhandlungen mit der EU aufnimmt.

Unter Verkennung dieser Tatsachen wollte die SP die regionale Erschöpfung einseitig einführen, was WTO-Recht verletzen würde. Im letzten Moment hat Frau Leutenegger-Oberholzer dann einen Antrag zur Einführung der internationalen Erschöpfung eingereicht. Doch kein einziges Industrieland kennt die internationale Erschöpfung für patentierte Produkte – sogar Indien und China haben in ihren Rechtssystemen die nationale Erschöpfung eingeführt.

Bisher wurden drei Studien erstellt, die volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Systemwechsels von der nationalen zur regionalen und internationalen Erschöpfung untersucht haben. Die zu erwartenden wirtschaftlichen Effekte sind gering (0.0 – 0.1% zusätzliches Wachstum) und das Preissenkungspotential für Konsumgüter liegt laut der Studie von Plaut Economics aus dem Jahr 2002 bei 4 – 8%, in Zahlen heisst dies 24-88 Mio. Franken pro Jahr : Das sind CHF 3.20 bis 11.90 pro Kopf der Schweizer Bevölkerung! Daraus ist ersichtlich, dass die patentrechtliche Erschöpfung nicht das Hauptproblem für die hohen Preise in der Schweiz darstellt wie uns dies die SP weismachen wollte. Vielmehr sind technische Handelshemmnisse wie spezielle Produktevorschriften, Zölle, vertikale Vertriebssysteme usw. die eigentlichen Preistreiber.

Die nebs hat sich im letzten Sommer mit der Kampagne Euromarkt für tiefere Preise eingesetzt. Diese Kampagne hat ein gutes Echo gefunden, und wir werden auch im neuen Jahr am Thema bleiben. Uns ist wichtig aufzuzeigen, dass mit einer EU-Mitgliedschaft der Schweiz mehr Wettbewerb herrscht, technische Handelshemmnisse mit dem Cassis-de Dijon Prinzip abgebaut würden (die einseitige Übernahme durch die Schweiz bringt nämlich bei weitem nicht das, was uns Frau Bundesrätin Leuthard verspricht), so dass die Konsumentinnen und Konsumenten direkt davon profitieren könnten.

Deshalb ist die Polemik um Parallelimporte nicht gerechtfertigt, wenn die Frage separat behandelt wird und das Parlament den Druck auf den Bundesrat aufrecht erhält. Der Bundesrat muss die entsprechende Vorlage rasch präsentieren. Deshalb werde ich in einem parlamentarischen Vorstoss verlangen, dass der Bundesrat die Zulassung der europaweiten Parallelimporte auf die Traktandenliste in den laufenden Verhandlungen mit der EU aufnimmt.

Frohe Festtage!

 

Christa Markwalder

 


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