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Die fünfte Jahreszeit: Steuerzeit
Im staatspolitischen Kalender gibt es eine neue Jahreszeit: die Steuerzeit.
Nach dem Winter kommt der Frühling. Oder auch noch nicht – im staatspolitischen Kalender gibt es eine neue Jahreszeit: Die Steuerzeit. Lohnausweise, AHV-Abrechnungen, Versicherungsnachweise flattern derzeit in die Briefkästen wie die Blätter im Herbst von den Bäumen fallen. Hinzu kommen Abstimmungsunterlagen über Steuerfragen. Im Blätterwald rauscht auch noch der Steuerstreit mit der EU.
Über die fünfte Jahreszeit mag sich jedoch niemand freuen wie über den Winter, wenn wir Weihnachten feiern und Skifahren oder den Frühling, wenn wir uns über die ersten Blumen freuen und das Wachstum in der Natur bewundern. Die Steuerzeit wird eigentlich von allen als Belastung empfunden weil dann der Staat von jedem etwas einfordert. Von den Reichen mehr als vom Mittelstand und vom Mittelstand mehr als von den sozial Schwächeren. Nur die sozial Schwachen, die ohnehin jeden Franken zweimal im Portemonnaie umdrehen müssen, werden – zu Recht – geschont. Die Finanzierung der staatlichen Leistungen beruht auf Solidarität. Doch diese Solidarität kann auch strapaziert werden, z.B. wenn Unternehmer die eine eigene Firma aufgebaut und Arbeitsplätze geschaffen haben zweimal besteuert werden oder wenn der Mittelstand (wie im Kanton Bern im Vergleich zu anderen Kantonen) über Gebühr belastet wird. Steuersenkungen wie sie die Unternehmenssteuerreform II auf Bundesebene oder die Grossratsvorlage auf kantonaler Ebene vorsehen sind keine Steuergeschenke an die Reichen, sondern eine Entlastung all jener, die bereits heute überproportional viel zum Staatshaushalt beitragen. Das sind vorab Unternehmer, die Arbeitsplätze anbieten, selber sieben Tage die Woche arbeiten und Risiken auf sich nehmen, die in schlechten Wirtschaftslagen auch schlaflose Nächte bereiten können. Es sind aber auch Privatpersonen mit hohen Einkommen. Die Stimmberechtigten im Kanton Bern müssen sich entscheiden, ob sie lieber neidisch auf steuerlich attraktivere Kantone schielen oder ob sie mit einer Zustimmung zur Grossratsvorlage konkret zu einem attraktiven Wohn- und Wirtschaftskanton beitragen wollen.
Die Steuerzeit gibt auch zum Nachdenken über unser Verhältnis zur EU Anlass: Die EU will nicht hinnehmen, dass in unserem Land Gewinne von Holdings, Verwaltungsgesellschaften und gemischten Gesellschaften unterschiedlich ( je nachdem ob sie im In- oder Ausland erzielt wurden) besteuert werden. Die Schweiz hatte seit zwei Jahren Zeit sich hier zu bewegen – und zwar in Richtung eines attraktiven Unternehmens- und Wirtschaftsstandorts. Stattdessen wurde uns bisher das wohlige Gefühl vermittelt mit der EU nicht über diese Frage verhandeln zu müssen. Optimistisch stimmt mich immerhin, dass die „Superlösung für die Schublade“ (Titel des damals noch existierenden Facts vom 22.2.07) die ich vor rund einem Jahr einsam propagierte nun vom Bundesrat offiziell als Strategie übernommen wurde. Tatsache ist aber, dass der Steuerstreit nicht nur die „fünfte Jahreszeit“ in Beschlag nehmen wird sondern auch empfindliche Auswirkungen auf die für die Schweiz so wichtige Abstimmung über die Personenfreizügigkeit haben könnte. Deshalb tun wir gut daran, unsere Hausaufgaben sowohl im Kanton Bern als auch in der Schweiz zu machen ohne uns direkt mit der EU anzulegen.

