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Die 4 Elemente der Hanf-Initiative
Für ein "Ja" am 30. November 2008
Die Delegierten der FDP-Schweiz haben am 28. Juni 2008 die Ja-Parole zur Hanfinitiative beschlossen. Was diese sinnvolle Verfassungsänderung bezweckt, erläutere ich hier an folgenden vier Punkten:
1. Konsum und Besitz von Hanf ist straffrei
Die Hanf-Initiative will den Konsum und Besitz von Hanf straffrei erklären. In der Schweiz konsumieren schätzungsweise rund eine halbe Million Menschen gelegentlich oder regelmässig Cannabis. Jede erwachsene Person soll selber entscheiden können ob er oder sie ein Feierabendbier, ein Glas Wein oder einen Joint geniesst.
Im Jahr 2005 registrierte die Polizei 27574 Verstösse wegen Cannabis-Konsums – das ist offensichtlich nur ein Bruchteil des gesamten Konsums, belastet jedoch Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Das repressivere Vorgehen der Behörden während der letzten Jahre zeigt jedoch nicht die erwünschte Wirkung. Der Konsum stabilisiert sich auf hohem Niveau – die Prohibitionspolitik funktioniert also nicht.
2. Erwerb und Anbau für den Eigenbedarf ist straffrei
Die Initiative ist moderat. Erwerb und Anbau für den Eigenbedarf sind straffrei, womit nicht einer Cannabis-Produktion und -Handel im grossen Stil Tür und Tor geöffnet wird.
Die Hanfpflanze ist ein Naturprodukt, das in jedem Garten oder auf dem Balkon wächst. Auch wenn heutzutage nicht jeder seinen Nachbarn anzeigt wenn er eine Hanfpflanze zieht ist die rechtliche Situation unbefriedigend. Auch wer z.B. Hanf zur Linderung von Schmerzen in Form von Tee konsumiert macht sich nämlich heute strafbar.
3. Der Bund reguliert den Anbau, die Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie den Handel
Verbotene Substanzen generieren immer einen lukrativen Schwarzmarkt. In der Schweiz werden mit illegalem Handel von Hanf pro Jahr schätzungsweise rund eine Milliarde Franken umgesetzt. Wenn Anbau, Herstellung und Handel reguliert werden, kann auch kontrolliert werden. Wer sich beispielsweise über den gestiegenen THC-Gehalt von Hanf-Produkten Sorge macht muss einsehen, dass der THC-Gehalt nur in einem regulierten Umfeld kontrolliert werden kann. Auf dem Schwarzmarkt gibt es keine Produkte-Deklaration!
Aufgrund dieses Gesetzgebungsauftrags muss sich der Bund auch überlegen wo Hanf verkauft werden darf. Sicher gibt es keinen Joint am Kiosk oder im Supermarkt. Denkbar sind Verkaufsstellen wie Hanfläden, Coffee-Shops oder – und das würde wohl den Reiz für Jugendliche senken – Drogerien.
4. Jugendschutz und Werbeverbot
Ein zentrales Anliegen der Initiative ist der Jugendschutz. Im heutigen illegalen Umfeld ist weder ein vernünftiger Jugendschutz noch eine glaubwürdige Prävention möglich.
Dem Dealer ist es nämlich egal wie alt sein Kunde ist. Eine Massnahme für einen verbesserten Jugendschutz sieht der Initiativtext konkret vor: Es wird ein Werbeverbot für Hanfpflanzen und den Umgang damit statuiert. Weitere mögliche Massnahmen die auf Gesetzesebene erlassen werden müssten sind eine Altersgrenze, die Strafbarkeit von Personen die Hanf an Jugendliche verkaufen oder abgeben sowie Präventionsprogramme. Diese könnten bspw. via einen Präventionsfonds (analog zum Tabakpräventionsfonds) finanziert werden.
Die konkreten Umsetzungsmodelle müssen nach Annahme der Initiative selbstverständlich vom Gesetzgeber diskutiert werden. Fest steht, dass die Initiative moderat ist und vor allem auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung setzt. Sie hat es zugegebenermassen in einer Zeit, in der die Verbotspolitik wieder in Mode kommt nicht leicht.
Wer jedoch einfach wegschaut löst kein Problem! Die Hanf-Initiative will ein gesellschaftliches Problem lösen, indem sie den Hanfkonsum in einen klaren gesetzlichen Rahmen stellt anstatt ihn im kriminellen Dunstkreis mit Dealern, harten Drogen, Geldwäscherei und Mafia zu belassen.
Auch der Bundesrat teilt im Grunde genommen diese Auffassung wenn er in seiner Botschaft schreibt:
- „Grundsätzlich entspricht die Hanfinitiative der Stossrichtung der Botschaft des Bundesrates vom 9. März 2001 über die Änderung des BetmG und steht damit nicht im Widerspruch zur bisherigen Drogenpolitik des Bundesrates.“
- „Die Hanfinitiative nimmt damit die Stossrichtung des Bundesratsvorschlags für die Revision des BetmG von 2001 wieder auf.“
Seine ablehnende Haltung begründet der Bundesrat damit, dem Parlament für eine konsensfähige Lösung in der Cannabis-Frage nicht vorgreifen zu wollen.
Nachdem der Nationalrat zwei Mal nicht auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) eingetreten ist und die Cannabis-Frage in der aktuellen Revision weitgehend ausgeklammert hat ist nun die Volksinitiative der einzige Ausweg um zu einer vernünftigen Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz zu kommen.
Weiterführende Informationen zur Hanf-Initiative:
> Webseite des Initiativkomitees ...
> Dossier der Parlamentsdienste ...
> Ratsprotokolle der Parlamentsdebatten ...
> Bericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen (EKD) "Cannabis 2008" ... (pdf)

