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Montag, 05. Mai 2008 11:40

Für faire Einbürgerungsverfahren

 

NEIN zur Initiative der SVP am 1. Juni

Die Volksinitiative der SVP "Für demokratische Einbürgerungen" lehne ich ab, weil sie den Grundwerten unserer Bundesverfassung klar widerspricht. Das Anliegen der SVP nimmt willkürliche und diskriminierende Entscheide bewusst in Kauf, da sie den Ausschluss jeglicher Beschwerdemöglichkeit bei kommunalen Einbürgerungsentscheiden fordert.

Ich fordere keineswegs ein Recht auf den "roten Pass", und dieses wird es auch in Zukunft nicht geben - aber ich setze mich ein für das Recht auf ein faires, transparentes Verfahren, frei von Willkür und Diskriminierung.

Mit dem revidierten Bürgerrechtsgesetz bleiben faire Enbürgerungsverfahren gewährleistet, wie sie der rechtsstaatlichen und föderalen Tradition der Schweiz würdig sind. Dieser indirekte Gegenvorschlag zur SVP-Initiative verleiht Einbürgerungsentscheiden weiterhin eine politische Dimension, weil sie von demokratisch gewählten Instanzen oder von der Gemeindeversammlung gefällt werden.

Im Gegensatz zur SVP-Initiative trägt das revidierte Gesetz aber dem Anspruch auf eine überprüfbare Begründung des Entscheides Rechnung und widerspricht somit nicht den rechtsstaatlichen Prinzipien unseres Landes, sondern garantiert ein würdiges Verfahren für würdevolle Einbürgerungen. Das sind wir sowohl unserer angesehenen rechtsstaatlichen Tradition in der Schweiz, als auch der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK), der sich die Schweiz verpflichtet hat, schuldig.

Gerade gegenüber Personen, von denen wir verlangen, sich in der Schweiz zu integrieren und sich unserer Rechtskultur anzupassen, ist es wichtig, dass die Verfahrensgarantien der Bundesverfassung eingehalten werden. Dazu gehören namentlich der Anspruch auf rechtliches Gehör und eine minimale Begründung ablehnender Entscheide.

Damit die sinnvolle Revision des Bürgerrechtsgesetzes in Kraft treten kann, ist die Initiative der SVP am 1. Juni abzulehnen.


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